Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGBs Easy Solar GmbH
Schlosserstrasse 4, 8180 Bülach
Allgemeine Regeln für Beratungsleistungen
1.0 Geltungsbereich der allgemeinen Regeln
1.1 Diese Bestimmungen gelten für alle Beratungsangebote der Easy Solar GmbH und für alle Verträge der Easy Solar GmbH mit ihren Kunden, unabhängig vom Inhalt und der Rechtsnatur der von der Easy Solar GmbH angebotenen oder vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
1.2 Sollten individuelle Vertragsregelungen dieser AGBs abweichen, haben die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen Vorrang.
2.0 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Easy Solar GmbH, um eine professionelle Dienstleistung zu ermöglichen. Insbesondere wird der Kunde:
2.1 Alle relevanten Informationen über sein Unternehmen offenlegen, die für das Beratungsprojekt von Bedeutung sein könnten.
2.2 Proaktiv Informationen und Veränderungen mitteilen, die Einfluss auf das Beratungsprojekt haben könnten.
2.3 Von Easy Solar GmbH gelieferte Ergebnisse umgehend überprüfen und notwendige Rückmeldungen oder Korrekturen schnellstmöglich kommunizieren.
3.0 Datensicherung des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Datensicherung vor Beginn der Tätigkeiten der Easy Solar GmbH-Berater, um Datenverlust zu vermeiden.
4.0 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Vergütung
4.1 Der Kunde kann den Beratungsvertrag jederzeit vorzeitig kündigen. Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Pflichten bleiben hiervon unberührt.
4.2 Die Easy Solar GmbH berechnet im Falle einer vorzeitigen Kündigung die bis dahin erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Tagessätzen.
4.3 Für Leistungen nach der Kündigung entfällt die Vergütung, soweit die Easy Solar GmbH dadurch Aufwendungen erspart oder anderweitige Einnahmen erzielt hat.
5.0 Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Easy Solar GmbH stellt Honorar und Auslagen monatlich im Nachhinein in Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
5.3 Bei Zahlungsverzug darf die Easy Solar GmbH ihre Arbeit am Projekt einstellen.
6.0 Leistungshindernisse, Verzug und Unmöglichkeit
6.1 Easy Solar GmbH gerät nur in Verzug, wenn feste Fertigstellungstermine vereinbart sind und der Verzug zu vertreten ist.
6.2 Temporäre Hindernisse berechtigen Easy Solar GmbH zur Verschiebung ihrer Leistungen.
6.3 Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird Easy Solar GmbH von ihren Verpflichtungen befreit.
7.0 Gewährleistung und Haftung
7.1 Easy Solar GmbH haftet nicht für Beratungsfehler, die aus mangelnder Mitwirkung des Kunden resultieren.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Easy Solar GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.3 Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und der Höhe nach auf maximal 20.000 CHF pro Schadensfall beschränkt.
7.4 Für zugesicherte Eigenschaften gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
7.5 Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
8.0 Rechtswahl und AGBs des Kunden
8.1 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
9.0 Vertraulichkeit
9.1 Die Easy Solar GmbH und ihre Partner werden alle von ihrem Klienten im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge ihrer Klienten, die das Easy Solar GmbH-Team anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
9.2 Easy Solar GmbH sichert zu, dass entsprechende Vertraulichkeitspflichten auch ihren Mitarbeitern und Partnern auferlegt wurden.
10.0 Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge
10.1 Die Abschnitte 10.0 bis 12.0 gelten für Werkverträge und entsprechende Teilleistungen, die in einem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen der Easy Solar GmbH abgegrenzt sind.
11.0 Abnahme von Werkleistungen
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Werk bei Vorlage unverzüglich abzunehmen. Unterbleibt die Abnahme, gilt das Werk nach zwei Wochen als abgenommen.
12.0 Mängelrügen und Gewährleistung
12.1 Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.
12.2 Bei Mängeln ist zunächst nur Nachbesserung möglich. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung oder Wandelung verlangen.
12.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach dem Schweizer Obligationenrecht.
13.0 Geschäftsbedingungen für M&A, Joint Ventures und Personalberatung
13.1 Die Abschnitte 13.0 bis 15.0 gelten für Beratungs-, Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit M&A, Joint Ventures und Personalberatung.
14.0 Mitwirkungspflichten
14.1 Bei den in Abschnitt 13. genannten Beratungsverträgen erstrecken sich die Informationspflichten auch auf die betroffenen Unternehmen.
15.0 Gewährleistung und Haftung
15.1 Easy Solar GmbH gewährleistet eine professionelle Durchführung der Dienstleistung, übernimmt jedoch keine Haftung für die Erfüllung aller Kundenerwartungen oder die Erzielung bestimmter Ergebnisse.
15.2 Easy Solar GmbH haftet nicht für die Erteilung von Fördermitteln.
16.0 Datenschutz
16.1 Easy Solar GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu behandeln.